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Porträt und Angebot
Die Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind gesetzlich verankert (§385 Sozialgesetzbuch SGB III). Sie ist Ansprechpartnerin für Arbeitnehmende, Arbeitgebende, sowie deren Organisationen in:
• übergeordneten Fragen der Frauenförderung,
• der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie
• der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.
Insbesondere bei folgenden Themen können Sie sich an die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt wenden, die Sie beraten und unterstützen kann:
• Angebote der Arbeitsagentur
• beruflicher Wiedereinstieg nach einer Familien- oder Pflegephase
• Teilzeitberufsausbildung
• Familienbewusste Personalpolitik
• klischeefreie Berufswahl
• Wege aus dem Minijob und Altersarmut
• Entwicklungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Förderung von Frauen in MINT Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)
• Existenzgründung
• regionale Netzwerke
Träger
Zielgruppe
Landeshauptstadt München
Gleichstellungsstelle für Frauen
Marienplatz 8, 80331 München
(089) 233-924 65
gst[a]muenchen.de
www.muenchen.de/gst
Die Stadt München steht für eine Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung mit gleichen Chancen für alle. Gleichberechtigung ist ein Verfassungsgrundsatz, aber für die reale Ausgestaltung dieser Norm braucht es neben staatlichem Auftrag das Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft. In München gibt es eine Vielzahl von Organisationen, Einrichtungen und Projekten, die an der Aufgabe mitwirken, die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und Menschen weiterer Geschlechter umzusetzen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen der Stadt München bietet mit diesem „Frauenhandbuch München“ einen Überblick und Informationen darüber, wohin man sich mit einem speziellen Anliegen wenden kann. Mehr Informationen über die Gleichstellungsstelle für Frauen finden sich auf unserer Homepage.
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