Porträt und Angebot
Ein/e Frauenhaus/Schutzwohnung bietet gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern zu jeder Tages- und Nachtzeit Zuflucht und Schutz.
Das Frauenhaus/Schutzwohnung ist offen für Frauen, die von körperlicher, seelischer, sexualisierter oder ökonomischer Gewalt betroffen sind. Es ist egal, ob Sie geschlagen, beleidigt oder bedroht wurden, eine Vergewaltigung erlebt haben oder Ihnen der Zugang zu Geld verwehrt wurde. Der Schutz in einem Frauenhaus/einer Schutzwohnung besteht für alle Frauen, unabhängig von ihrer Herkunft, finanziellen Situation, Religion, sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.
Auf der Internetseite finden Sie einen Überblick über Frauenhäuser in Deutschland.
Träger
Zielgruppe
Landeshauptstadt München
Gleichstellungsstelle für Frauen
Marienplatz 8, 80331 München
(089) 233-924 65
gst[a]muenchen.de
www.muenchen.de/gst
Die Stadt München steht für eine Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung mit gleichen Chancen für alle. Gleichberechtigung ist ein Verfassungsgrundsatz, aber für die reale Ausgestaltung dieser Norm braucht es neben staatlichem Auftrag das Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft. In München gibt es eine Vielzahl von Organisationen, Einrichtungen und Projekten, die an der Aufgabe mitwirken, die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und Menschen weiterer Geschlechter umzusetzen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen der Stadt München bietet mit diesem „Frauenhandbuch München“ einen Überblick und Informationen darüber, wohin man sich mit einem speziellen Anliegen wenden kann. Mehr Informationen über die Gleichstellungsstelle für Frauen finden sich auf unserer Homepage.
© 2024 Gleichstellungsstelle für Frauen · Alle Rechte vorbehalten