Porträt und Angebot
Eine ungewollte Schwangerschaft kann viele Fragen aufwerfen. Manche Frauen möchten die Schwangerschaft abbrechen. Bei einer Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen erhalten Frauen detaillierte Auskünfte und Beratung. Nur staatlich anerkannte Beratungsstellen dürfen die Beratungsbescheinigung, die für den Schwangerschaftsabbruch notwendig ist, ausstellen. Unter https://schwangerinmuenchen.de sind die Adressen von staatlich anerkannten Beratungsstellen zu finden.
Die Bundesärztekammer pflegt im Internet eine Liste von Ärzt*innen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen: liste.bundesaerztekammer.de suche.
Da die Aufnahme in die Liste freiwillig ist, sind hier nicht alle Ärzt*innen und Kliniken aufgeführt, die den Abbruch anbieten. Ein Einblick in die vollständige Liste ist bei den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen der Gesundheitsbehörden oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Träger
Zielgruppe
Landeshauptstadt München
Gleichstellungsstelle für Frauen
Marienplatz 8, 80331 München
(089) 233-924 65
gst[a]muenchen.de
www.muenchen.de/gst
Die Stadt München steht für eine Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung mit gleichen Chancen für alle. Gleichberechtigung ist ein Verfassungsgrundsatz, aber für die reale Ausgestaltung dieser Norm braucht es neben staatlichem Auftrag das Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft. In München gibt es eine Vielzahl von Organisationen, Einrichtungen und Projekten, die an der Aufgabe mitwirken, die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und Menschen weiterer Geschlechter umzusetzen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen der Stadt München bietet mit diesem „Frauenhandbuch München“ einen Überblick und Informationen darüber, wohin man sich mit einem speziellen Anliegen wenden kann. Mehr Informationen über die Gleichstellungsstelle für Frauen finden sich auf unserer Homepage.
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