Porträt und Angebot
Die therapeutische Mädchen*wohngruppe Karlotta bietet sieben Plätze für Mädchen* ab zwölf Jahren auf der Rechtsgrundlage des § 27 i.V. m. § 34, § 35 a oder § 41 SGB VIII. Die Mädchen* erhalten Unterstützung zur Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und ihres Alltags, um problematische Verhaltensmuster schrittweise abzulegen und in ihrem individuellen Entwicklungsprozess voranzukommen. Der pädagogisch begleitete Alltag der Mädchen* wird von Fachdiensten unterstützt und bei Bedarf extern therapeutisch begleitet. Den Mädchen* wird ein Zuhause auf Zeit angeboten, in dem sie sich angenommen und bestätigt fühlen, bedarfsgerechte Hilfestellungen und professionelle Unterstützung bekommen und ihren Alltag aktiv mitgestalten. Eine Sozialpädagogin übernimmt die Bezugsbetreuung einer Jugendlichen und steht als Ansprechpartnerin für alle Beteiligten zur Verfügung.
Die Verweildauer in der Karlotta liegt zwischen einem und drei Jahren, abhängig vom Hilfeverlauf, Alter und Grad der Selbstständigkeit.
Träger
Zielgruppe