Porträt und Angebot
Die therapeutische Mädchen*wohngruppe Karlotta bietet sieben Plätze für Mädchen* ab zwölf Jahren auf der Rechtsgrundlage des § 27 i.V. m. § 34, § 35 a oder § 41 SGB VIII. Die Mädchen* erhalten Unterstützung zur Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und ihres Alltags, um problematische Verhaltensmuster schrittweise abzulegen und in ihrem individuellen Entwicklungsprozess voranzukommen. Der pädagogisch begleitete Alltag der Mädchen* wird von Fachdiensten unterstützt und bei Bedarf extern therapeutisch begleitet. Den Mädchen* wird ein Zuhause auf Zeit angeboten, in dem sie sich angenommen und bestätigt fühlen, bedarfsgerechte Hilfestellungen und professionelle Unterstützung bekommen und ihren Alltag aktiv mitgestalten. Eine Sozialpädagogin übernimmt die Bezugsbetreuung einer Jugendlichen und steht als Ansprechpartnerin für alle Beteiligten zur Verfügung.
Die Verweildauer in der Karlotta liegt zwischen einem und drei Jahren, abhängig vom Hilfeverlauf, Alter und Grad der Selbstständigkeit.
Träger
Zielgruppe
Landeshauptstadt München
Gleichstellungsstelle für Frauen
Marienplatz 8, 80331 München
(089) 233-924 65
gst[a]muenchen.de
www.muenchen.de/gst
Die Stadt München steht für eine Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung mit gleichen Chancen für alle. Gleichberechtigung ist ein Verfassungsgrundsatz, aber für die reale Ausgestaltung dieser Norm braucht es neben staatlichem Auftrag das Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft. In München gibt es eine Vielzahl von Organisationen, Einrichtungen und Projekten, die an der Aufgabe mitwirken, die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und Menschen weiterer Geschlechter umzusetzen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen der Stadt München bietet mit diesem „Frauenhandbuch München“ einen Überblick und Informationen darüber, wohin man sich mit einem speziellen Anliegen wenden kann. Mehr Informationen über die Gleichstellungsstelle für Frauen finden sich auf unserer Homepage.
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