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Porträt und Angebot
Die Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind gesetzlich verankert (§385 Sozialgesetzbuch SGB III). Sie ist Ansprechpartnerin für Arbeitnehmende, Arbeitgebende, sowie deren Organisationen in:
• übergeordneten Fragen der Frauenförderung,
• der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie
• der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.
Insbesondere bei folgenden Themen können Sie sich an die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt wenden, die Sie beraten und unterstützen kann:
• Angebote der Arbeitsagentur
• Beruflicher Wiedereinstieg nach einer Familien- oder Pflegephase
• Teilzeitberufsausbildung
• Familienbewusste Personalpolitik
• Klischeefreie Berufswahl
• Wege aus dem Minijob und Gefahren der Altersarmut
• Entwicklungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Förderung von Frauen in MINT Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)
• Existenzgründung
• Regionale Netzwerke
Träger
Zielgruppe