Universitäts-
frauenbeauftragte

Adresse

Geschwister-Scholl-Platz
1
80539
München

Kontakt

Porträt und Angebot

Das Amt der Frauenbeauftragten gibt es seit dem Wintersemester 1988/89. Die Aufgaben sind im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz unter Art. 22 Gleichstellung geregelt:

An den Hochschulen werden Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst bestellt, die auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende achten. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht an Weisungen gebunden und unterstützen die Hochschulen bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft.

Träger

LMU München

Zielgruppe

Studentinnen und Wissenschaftlerinnen der LMU
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