Porträt und Angebot
Wir beraten Bürgerinnen und Bürger der Stadt München bei der
• Bewältigung von Schuldenproblemen
• Vorbereitung des Insolvenzverfahrens
• zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und stellen Bescheinigungen aus zur Erhöhung des Grundfreibetrags.
Die Beratung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes sowie der Schweigepflicht und ist kostenfrei.
Insolvenzberatung:
Sie erhalten von uns umfassende Informationen über das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Ein außergerichtliches bzw. gerichtliches Verfahren bietet Überschuldeten die Chance zur Restschuldbefreiung. Dies erfolgt in der Regel nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren.
Wir verhandeln außergerichtlich und unterstützen bei der Beantragung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und übernehmen die Vertretung im gerichtlichen Verfahren, falls erforderlich.
Jugendschuldnerberatung:
Ein spezielles Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene unter 26 Jahren.
Träger
Zielgruppe
Landeshauptstadt München
Gleichstellungsstelle für Frauen
Marienplatz 8, 80331 München
(089) 233-924 65
gst[a]muenchen.de
www.muenchen.de/gst
Die Stadt München steht für eine Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung mit gleichen Chancen für alle. Gleichberechtigung ist ein Verfassungsgrundsatz, aber für die reale Ausgestaltung dieser Norm braucht es neben staatlichem Auftrag das Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft. In München gibt es eine Vielzahl von Organisationen, Einrichtungen und Projekten, die an der Aufgabe mitwirken, die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und Menschen weiterer Geschlechter umzusetzen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen der Stadt München bietet mit diesem „Frauenhandbuch München“ einen Überblick und Informationen darüber, wohin man sich mit einem speziellen Anliegen wenden kann. Mehr Informationen über die Gleichstellungsstelle für Frauen finden sich auf unserer Homepage.
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